- Selpin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Ausbildung der Ausbilder gemäß AEVO
Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie u.a. nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden der Agrar- und Hauswirtschaft durchzuführen.
Beschreibung
Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.
Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden in 180 Minuten fallbezogene Aufgaben aus den vier Handlungsfeldern schriftlich bearbeitet. In der praktischen Prüfung ist eine berufstypische Ausbildungssituation in der Regel nach der 4-Stufen-Methode in 45 Minuten durchzuführen und in einem anschließenden Fachgespräch zu erläutern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.
Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Die Prüfungen wird zu festen Terminen (15.01. und 15.07.) vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.  Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben! ; Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.  Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Kontakt
Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS
Internet
Stichwörter
LALLF
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung nach AEVO
Voraussetzungen
An der Ausbildereignungsprüfung kann teilnehmen wer:
- an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
- in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
- seinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat.
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
- § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 10 Berufsbildungszuständigkeitslandesverordnung (BBiZustLVO M-V)
- Prüfungsordnung für die Durchführung von beruflichen Fortbildungsprüfungen und Prüfungen zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse im Bereich der Agrar- und Hauswirtschaft
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Rechtsbehelf
Werden auf den Bescheiden im Verfahren ausgewiesen (Nichtbestehensbescheid, Bestehensbescheid, Gebührenbescheid)
Verfahrensablauf
Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
- Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
- Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
- In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
- Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.
Die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung erfolgt bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli des Jahres.
Unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung, ob die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ wurde. Bei nicht bestandener Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Fristen
Zwei Prüfungszeiträume mit festen Anmeldeterminen (15.01. und 15.07.)
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Prüfungsverfahren dauert in der Regel 2 bis 4 Monate.
Kosten
Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben.: Gebühr 100,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern am 20.01.2025
Stichwörter
Prüfungszeugnis, Ausbildereignung, Prüfung AEVO, AdA, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungszulassung, AEVO, Prüfung, Berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildereignungsprüfung, Anmeldung zur Prüfung, AdA-Schein