- Selpin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ausbilden möchten, berät und unterstützt Sie hierbei die zuständige Stelle, beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Für die Berufe der Land- und Hauswirtschaft muss Ihr Unternehmen zusätzlich von der zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt werden.
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
Für die Berufe der Land- und Hauswirtschaft muss Ihr Unternehmen zusätzlich von der zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt werden.
Beschreibung
Ihr Betrieb darf Auszubildende nur einstellen und ausbilden werden, wenn
- die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
- die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, wird die Eignung vor Ort überprüft. Außerdem informieren die Ausbildungsberater alle an der Berufsausbildung Beteiligten über die inhaltlichen Anforderungen der dualen Berufsausbildung.
Wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vor Ort nicht in vollem Umfang vermittelt kann, können Sie dies möglicherweise durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ausgleichen.
Die Berater besuchen auch nach der ersten Überprüfung regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten in ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.
Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und -beruf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.
In den Berufen der Land- und Hauswirtschaft muss zusätzlich eine Anerkennung als Ausbildungsstätte durch die nach Landesrecht zuständige Behörde erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern diese Behörde.
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
In den Berufen der Land- und Hauswirtschaft muss zusätzlich eine Anerkennung als Ausbildungsstätte durch die nach Landesrecht zuständige Behörde erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern diese Behörde.
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF), Dezernat 140
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF), Dezernat 140
Ansprechpartner
Dezernat LALLF 140
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.  Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben! ; Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.  Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Kontaktperson
Thorsten Schwertfeger (Dezernatsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 385 588-61140
erforderliche Unterlagen
- Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
- Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.
Formulare
- Formulare: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Ihr Betrieb verfügt über alle nötigen Einrichtungen, um eine vollständige Ausbildung zu gewährleisten
- Die Zahl der Auszubildenden steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte mit Ausbildereignung
- persönlich und fachlich geeignetes Ausbildungspersonal
- Erfüllen der notwendigen Mindestanforderungen
- Ihr Betrieb muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein
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- persönlich und fachlich geeignetes Ausbildungspersonal
- Erfüllen der notwendigen Mindestanforderungen
- Ihr Betrieb muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.
- Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
- Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
- Stellt der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
- Alternativ kann die Beraterin oder den Berater auch festlegen, dass der Austausch mit Ihnen im weiteren Verlauf in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgt.
- Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie aus Sicht des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.
- Sollte der Berater feststellen, dass in Ihrem Unternehmen nicht oder nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen ausgebildet werden kann, erhalten Sie von der Kammer oder von der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen entsprechenden Bescheid.
Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie Auszubildende einstellen und ausbilden.
Fristen
- nach Vorgabe der zuständigen Stelle
- in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Fristen
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- in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Fristen
Bearbeitungsdauer
- Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen.
- Benötigt die Beraterin oder der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb verlängert sich die Zeit entsprechend.
- Die Bearbeitungszeit beträgt max. 3 Monate.
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- Die Bearbeitungszeit beträgt max. 3 Monate.
Kosten
In der Regel werden von der für die Beratung zuständigen Stelle keine Gebühren erhoben.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen gibt es auf der Homepage der zuständigen Stelle oder bei der dortigen Ausbildungsberatung.
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Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 05.12.2024
Stichwörter
ausbilden, Ausbildungsberatung, Eignung, Auszubildende, Ausbildungsbetrieb, Ausbildende, Ausbildungsstätte, Berufsausbildung, Ausbildung
Metainformationen
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