Fachschule Aufnahme

    Aufnahme an der Fachschule für Agrarwirtschaft beantragen

    Die Fachschule führt zu qualifizierten Abschlüssen der beruflichen Weiterbildung.

    Beschreibung

    Die Ausbildung an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einjähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform. Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Jahr oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger. 
    Die Ausbildung an der Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Sie dauert bei Ganzjahresunterricht zwei Jahre oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
     
    Es können Bildungsgänge mit folgenden Abschlüssen angeboten werden: 

    Bildungsgang/Dauer 

    • Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: ein Jahr
    • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: zwei Jahre

    Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:

    • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
    • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
    • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

    zuständige Stelle

    Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern "Johann Heinrich von Thünen"
    Bockhorst 1
    18273 Güstrow
    Telefon: 03843 264300
    Telefax: 03843 212536 
    E-Mail: post-gue@fs.mv-regierung.de
     

    Ansprechpartner

    Fachschule für Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Bockhorst 1

    18273 Güstrow

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise:

    • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer bzw. mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
    • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
    • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus: 

    • mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer;
    • ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
    • den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung (nebst Einreichung erforderlicher Unterlagen) - Entscheidung über Aufnahme (bei Nichterfüllung entscheidet die Fachaufsichtsbehörde)

    Fristen

    Antragstellung bis 30.06. für Aufnahme im laufenden Jahr

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 08.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de