Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung

    Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung in einem anderen Anwendungsgebiet beantragen

    Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen.

    Beschreibung

    Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn

    1. die Anwendung vorgesehen ist
      1.  an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
      2.  gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen,

    und

    1. die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.

    Die Genehmigung können außer dem Zulassungsinhaber beantragen:

    1. derjenige, der Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft anwendet,
    2. juristische Personen, deren Mitglieder Personen nach Nummer 1 sind.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

    Zuständigkeit

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
    Abteilung Pflanzenschutzdienst
    Dezernat 400

    Ansprechpartner

    Dezernat LALLF 400

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.  Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

    Telefon Festnetz: MVSERVICEPORTAL

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2023 (von: eLIAS, POCAR)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Das nachfolgende Formular ist vollständig ausgefüllt an den Pflanzenschutzdienst einzureichen:

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:

    • an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
    • gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten ist online verfügbar.

    Das ausgefüllte Formular ist postalisch an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V zu senden.

    Fristen

    Antragstellung mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Behandlung. Die Genehmigungen werden in der Regel für zwei Jahre erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    14 Werktage

    Kosten

    • Erstantrag: EUR 50,00
    • Folgeantrag: EUR 25,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 13.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2022 (von: Doer, Silva)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)