Pflanzenschutzmittel: Genehmigung zur Ausbringung von der Luft aus beantragen
Pflanzenschutzmittel-Anwendungen mit Luftfahrzeugen sind grundsätzlich verboten. Nur mit einer Genehmigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes darf dieser erfolgen.
Beschreibung
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist gemäß § 18 des PflSchG grundsätzlich verboten und darf nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Behörde des Bundeslandes erfolgen.
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
Ansprechpartner:
Dezernat 420
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de
Telefonnummer: +49 385 588 61428
Ansprechpartner
Dezernat LALLF 420
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Kontaktperson
Dr. Armin Hofhansel (Dezernatsleitung)
erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt formlos als Anschreiben. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher nur Anwendungen durchgeführt, die gegen den Eichenprozessionsspinner abzielen. Die nach dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern für Waldschutzmaßnahmen aus der Luft notwendigen Vorarbeiten werden nur durch die Landesforstanstalt, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durchgeführt.
In dem formlosen Antrag müssen u. a. Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein:
- Sachkunde des Anwenders
- Technik
- Pflanzenschutzmittel
- Begründung des Einsatzes.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Das beantragte Pflanzenschutzmittel muss vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen beziehungsweise genehmigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung Pflanzenschutzdienst, Postfach 10 20 64, 18003 Rostock.
Im Antrag müssen u. a. Angaben zur Sachkunde des Anwenders, zur Technik, zum Pflanzenschutzmittel gemacht und der Einsatz ausreichend begründet werden.
Die Genehmigung erfolgt befristet.
Fristen
- vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
5 Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.06.2023