Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft Genehmigung

    Genehmigung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft beantragen

    Pflanzenschutzmittel-Anwendungen mit Luftfahrzeugen sind grundsätzlich verboten. Nur mit einer Genehmigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes darf dieser erfolgen.

    Beschreibung

    Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist gemäß § 18 des PflSchG grundsätzlich verboten und darf nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Behörde des Bundeslandes erfolgen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
    Abteilung Pflanzenschutzdienst
    Postfach 10 20 64
    18003 Rostock

    Zuständigkeit

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
    Abteilung Pflanzenschutzdienst
    Postfach 10 20 64
    18003 Rostock

    Ansprechpartner:
    Dezernat 420
    E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de 
    Telefonnummer: +49 385 588 61428

    Ansprechpartner

    Dezernat LALLF 420

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Antragstellung erfolgt formlos als Anschreiben. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher nur Anwendungen durchgeführt, die gegen den Eichenprozessionsspinner abzielen. Die nach dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern für Waldschutzmaßnahmen aus der Luft notwendigen Vorarbeiten werden nur durch die Landesforstanstalt, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durchgeführt.

    In dem formlosen Antrag müssen u. a. Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein:             

    • Sachkunde des Anwenders                                                                                                      
    • Technik                                                                                                                                  
    • Pflanzenschutzmittel                                                                                                                                                
    • Begründung des Einsatzes.                                                                                        

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Das beantragte Pflanzenschutzmittel muss vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen beziehungsweise genehmigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung erfolgt formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung Pflanzenschutzdienst, Postfach 10 20 64, 18003 Rostock.

    Im Antrag müssen u. a. Angaben zur Sachkunde des Anwenders, zur Technik, zum Pflanzenschutzmittel gemacht und der Einsatz ausreichend begründet werden.

    Die Genehmigung erfolgt befristet.                                                                  

    Fristen

    • vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    5 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de