Freiwilliges ökologisches Jahr Förderung

    Zuschuss für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) beantragen

    Das FÖJ bietet Jugendlichen die Möglichkeit, Persönlichkeit sowie Umweltbewusstsein zu entwickeln und für Natur und Umwelt zu handeln.

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Unterstützung junger Menschen bei der beruflichen Orientierung und Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung; Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen im Natur- und Umweltschutz oder in der Umweltbildung zur Vorbereitung einer möglichen Ausbildung

    Gegenstand der Zuwendung sind Projekte zur Durchführung des FÖJ in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen des Natur- und Umweltschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten mit ökologischer Ausrichtung nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG).
    Das FÖJ bietet Jugendlichen auf der Grundlage des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) die Möglichkeit, Persönlichkeit sowie Umweltbewusstsein zu entwickeln und für Natur und Umwelt zu handeln. Es umfasst die praktische Tätigkeit in Einsatzstellen des Umwelt- und Naturschutzes, verbunden mit fünf jeweils einwöchigen Seminaren. Hier diskutieren die Teilnehmer über den Verlauf des FÖJ und tauschen Erfahrungen aus. Zum FÖJ gehören außerdem Exkursionen, Projekte und fachliche Vorträge zu Themen des Umwelt- und Naturschutzes, Klimaschutz und Nachhaltiger Entwicklung. Die fachliche als auch die individuelle Betreuung erfolgt durch pädagogisch geschulte Betreuer der Träger und in den Einsatzstellen. 

    Wer wird gefördert?

    Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

    Wie wird gefördert?

    Die pädagogische Begleitung des FÖJ wird durch den Bund finanziell gefördert. Alle weiteren Kosten, vor allem die Leistungen für die Teilnehmer, stellt das Land M-V aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

    Die Zuwendung wird auf Basis von standardisierten Einheitskosten als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung für die Finanzierung der Ausgaben für die Teilnehmervergütung, Personalausgaben der pädagogischen Betreuer des Trägers, Sachausgaben sowie indirekte Ausgaben des Trägers gewährt. Eine Einheit ist ein Monat, in dem ein junger Mensch am FÖJ teilnimmt (Teilnehmermonat).

    zuständige Stelle

    ESF-Förderung: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Rostock

    Bundesmittel-Förderung: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Güstrow
     

    Ansprechpartner

    Dezernat LUNG 200 - Artenschutzvollzug, Rechtsangelegenheiten des Natur- und Immissionsschutzes, Staatliche Vogelschutzwarte

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldberger Straße 12b

    18273 Güstrow

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Zulassung als Träger des freiwilligen ökologischen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern
    • Erklärung über die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen
    • Weitere Nachweise für:
      • Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
      • Betreuung von mindestens 40 Jugendlichen 
      • Anerkennung und Betreuung von ebenso vielen Einsatzstellen
      • Nachweis über die nun-Zertifizierung als Bildungszentrum für Nachhaltigkeit
         

    Formulare

    • erhältlich bei:ESF-Förderung: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Rostock
    • Bundesmittel-Förderung: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Güstrow
       

    Voraussetzungen

    • Der Zuwendungsempfänger muss als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein.
    • Der Zuwendungsempfänger muss erklären, dass die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.
    • Die Förderung setzt voraus, dass der Zuwendungsempfänger
      • einen Sitz in Mecklenburg-Vorpommern hat,
      • mindestens 40 Jugendliche betreut,
      • das Projekt in Einsatzstellen in Mecklenburg-Vorpommern  umsetzt,
      • Freiwillige nicht in der eigenen Organisation einsetzt,
      • gewährleistet, sich selbst aktiv für die Freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen, Demokratie und Toleranz zu vermitteln und keine Einsatzstellen anzuerkennen, die eine radikale Gesinnung vermuten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt.
    • Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FÖJ durch schriftlichen Bescheid.
    • Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

    Fristen

    Projektbeginn ist der 01.09. des laufenden Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 10.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    Jugendfreiwilligendienst, Bildungsdienst, FÖJ

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de