Bewohnerparkausweis Änderung Personen-, Adress- und Kfz-Daten

    Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen

    Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges verändert haben, können Sie eine Neuausstellung des Bewohnerparkausweises beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Neuausstellung ist dieselbe  Behörde zuständig, die Ihren  Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.

    Ansprechpartner

    Bußgeldangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 33

    18546 Sassnitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: an beiden Häusern vorhanden
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: Termine nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038392 680

    Fax: 038392 22363

    E-Mail: info@sassnitz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
    • Nachweis Veränderung der Daten (zum Beispiel Meldebescheinigung bei Umzug, Zulassungsbescheinigung I bei Fahrzeugwechsel)
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

    Wenn Sie einen Antrag auf Neuausstellung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweis zurück.

    Voraussetzungen

    Änderung der Personendaten, Adressdaten (ohne Wechsel der Bewohnerparkzone) oder Kfz-Daten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO

    Rechtsbehelf

    allgemeine Leistungsklage

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Fristen

    keine Angaben

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 16.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de