Bewohnerparkausweis Ersatz wegen Verlust

    Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen

    Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

    Beschreibung

    Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Neuausstellung ist dieselbe Behörde zuständig, die Ihren Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.

    Ansprechpartner

    Amt Usedom-Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    17406 Usedom

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038375 26444(Bürgeramt)

    Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)

    Telefon Festnetz: 038372 750-0

    Fax: 038372 75075

    E-Mail: info@amtusedom-sued.de

    Kontaktperson

    • Herr René König (Amtsvorsteher; Bürgermeister)
      Postanschrift

      Maria-Seidel-Straße 3

      17459 Koserow

      Telefon Festnetz: 038372 7500(Amt Usedom-Süd, Stadt-Usedom)

      Telefon Festnetz: 038375 2640(Amt Usedom-Süd, Bürgeramt Koserow)

      Fax: 038375 26444

      Telefon Festnetz: 038375 26420(Büro Bürbermeister)

    • Herr Rene Bergmann (Leitender Verwaltungsbeamter)

      Telefon Festnetz: 038372 750-10

      E-Mail: info@amtusedom.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

    Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)

    Rechtsbehelf

    allgemeine Leistungsklage

    Fristen

    Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 16.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de