Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust beantragen
Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
Beschreibung
Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die Neuausstellung ist dieselbe Behörde zuständig, die Ihren Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.
Ansprechpartner
Amt Usedom-Süd
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038372 750-0
Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)
Fax: 038372 75075
Fax: 038375 26444(Bürgeramt)
E-Mail: info@amtusedom-sued.de
erforderliche Unterlagen
- Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)
Rechtsbehelf
allgemeine Leistungsklage
Fristen
Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Dokumente
Eingehend
Vollmacht
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 16.02.2022