Realgewerbeberechtigung beantragen
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Beschreibung
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpartner
32.2.0 Gewerbe
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3153
17461 Greifswald
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4373
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4375
Fax: +49 3834 8536-4372
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4374
E-Mail: gewerbe@greifswald.de
Kontaktperson
Herr Dave Jacubowsky (Sachbearbeiter)
Voraussetzungen
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
Kosten
Gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023