Realgewerbeberechtigung beantragen
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Beschreibung
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ansprechpartner
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
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Anzahl: 6
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
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Stichwörter
Kassenangelegenheiten, Vollstreckungswesen, Abgaben, Abschreibungen, Barkasse, Finanzbuchhaltung, Finanzcontrolling, Gebühren, Haushalt, Haushalts- und Finanzplanung, Haushaltsplanung, Haushaltssicherung, Hundesteuer, Kämmerei, Kosten-/Leistungsrechnung, Mahnung und Vollstreckung, Steuer, Grundsteuer, Hund,, Vollstreckung, Zahlungsverkehr
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen - Amt für Ordnung und Soziales
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Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
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Baumfällung, Eheschließung, Einwohnermeldeamt, Feuerwehr, FIschereischein, Friedhofsverwaltung, Fundbüro, Gewerbeamt, Kita, Meldestelle, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Wohngeld, Standesamt,, Ordnungsamt, Reisepass, Schulen, Schullastenausgleich, Spielplatz, Sterbefälle, Tierschutz, Wohngeld
Voraussetzungen
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023