Realgewerbeberechtigung beantragen
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Beschreibung
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ansprechpartner
10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Voraussetzungen
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023