Realgewerbeberechtigung beantragen
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Beschreibung
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ansprechpartner
Gewerbe/Brandschutz/Sondernnutzung
Beschreibung
Aufgaben
- Fischereischein -auf Lebenszeit -zeitlich befristet -Verlängerung zeitlich befristet
- Gewerbeanmeldung -ummeldung,-abmeldung
- Fundbüro
- Genehmigung Ladenöffnungen
- Märkte, Ausstellungen
- Sondernutzung Werbeaufsteller
- Feuerschutz
- Feuerwehren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stichwörter
Feuerwehr, Fischerei, FIschereischein, Fundbüro, Fundtiere, Fundwesen, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbemeldestelle, Märkte, Sondernutzung
Voraussetzungen
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023