Realgewerbeberechtigung beantragen
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Beschreibung
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ansprechpartner
Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 18
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag:     09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Bankverbindung
Ostseesparkasse Rostock
Empfänger: Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE06 1305 0000 0250 2222 21
BIC: NOLADE21ROS
Volks- und Raiffeisenbank Rostock
Empfänger: Volks- und Raiffeisenbank Rostock
IBAN: DE64 1309 0000 0002 5070 21
BIC: GENODEF1HR1
Voraussetzungen
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023