• Marlow (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Geburt im Ausland Beurkundung

Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen

Beschreibung

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

zuständige Stelle

das Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort

  • der im Ausland Geborenen oder
  • der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Eltern)

In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr geschlossen

Zuständigkeit

das Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort

  • der im Ausland Geborenen oder
  • der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Eltern)

In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr geschlossen

Ansprechpartner

Standesamt / Einwohnermeldeamt

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 1

18337 Marlow

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 38221 41014

E-Mail: k.neugebauer@stadtmarlow.de

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Bankverbindung

Stadt Marlow

Empfänger: Stadt Marlow

IBAN: DE15 1505 0500 0533 0011 29

BIC: NOLADE21GRW

Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

Stichwörter

Eheschließung, Eheschließungen, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Geburten, Geburtsurkunde, Meldestelle, Meldewesen, Pass- und Meldeangelegenheiten, Standesamt, Sterbefälle

Version

Technisch erstellt am 13.12.2022

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die einzutragende Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.

Kosten

  • Beurkundung im Geburtenregister: EUR 90,00 bis 145,00
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: EUR 15,00 (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je EUR 7,50)

Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

Gebühr Personenstandsurkunde 15.0 EUR

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Geburt im Ausland Beurkundung

Gebühr Personenstandsurkunde 15.0 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, VII1 am 21.08.2014

Version

Technisch erstellt am 05.10.2021

Technisch geändert am 18.10.2024

Stichwörter

Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeitsrecht, Anzeige der Geburt bei deutschen Auslandsvertretung, Ausland, Kind, Geburt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021