Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Adress- und Personendaten ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    zuständige Stelle

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Zuständigkeit

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Amt Schönberger Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    23923 Schönberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038828 3300

    Fax: 038828 330-175

    E-Mail: info@schoenberger-land.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2015 (von: Horstmann, Klaus-Peter)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Horstmann, Klaus-Peter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021 (von: Burstein, Ulrike)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Elektronische Lohnsteuerkarte, Meldedaten, Adresskorrektur, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Elstam, Einkommensteuer, ELStAM, Lohnsteuerabzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)