Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Adress- und Personendaten ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    zuständige Stelle

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Zuständigkeit

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Amt Neuburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10a

    23974 Neuburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:00 Montag und Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038426 410-0

    Fax: 038426 20031

    E-Mail: zentrale@amt-neuburg.eu

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2014

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Amt Neuburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10a

    23974 Neuburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag - geschlossen Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr TERMIN ERFORDERLICH! Mittwoch - geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr TERMIN ERFORDERLICH! 13:00 bis 15:30 Uhr OHNE TERMIN! Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr OHNE TERMIN!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038426 410

    Fax: 038426 20031

    E-Mail: zentrale@amt-neuburg.eu

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    ELSTER, ELStAM, Adresskorrektur, Lohnsteuerabzug, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elstam, Meldedaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021