Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
zuständige Stelle
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
Standesamt/Amtsarchiv
Beschreibung
Aufgaben
- Anmeldung zur Eheschließung/ Begründung einer Lebenspartnertschaft
- Eheschließung
- Sterbefall
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburt
- Änderung des Namens-öffentlich rechtlich-
- Ausstellung von Urkunden
- Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 38
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Stichwörter
Amtsarchiv, Archiv für standesamtliche Unterlagen, Aufgebote, Eheschließungen, Familienforschung, Geburten, Historische Forschung, Hochzeit, öffentlich rechtliche Namensänderung, Trauung, Urkundenstelle, Vaterschaftsanerkennung
Meldewesen
Beschreibung
Aufgaben
- Personalausweis beantragen
- Meldung eines verlorenen Personalausweises
- Meldung eines verlorenen Reisepasses/Kinderreisepasses
- Reisepass beantragen
- Kinderreisepass beantragen
- An- und Abmeldung, Ummeldung in Wohnsitzgemeinde
- Ummeldung anderer Wohnsitz
- Meldebescheinigung
- Führungszeugnis
- Beglaubigungen Dokumente
- Untersuchungsbescheinigung für Jugendliche unter 18 Jahren
- Steueridentifikationsnummer erfragen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 38
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Identitätsnachweis, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 30.09.2021
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerkarte, Meldedaten, Adresskorrektur, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Elstam, Einkommensteuer, ELStAM, Lohnsteuerabzug