• Marlow (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten Erteilung

Wirtschaftsgüter und Rechte - Zulassung zum Börsenhandel beantragen

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

Beschreibung

An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Ansprechpartner

Börsengeschäftsführung

Version

Technisch erstellt am 29.09.2021

Technisch geändert am 20.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2021

Version

Technisch erstellt am 27.09.2021

Technisch geändert am 08.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021