Einfache Meldebescheinigung beantragen
Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.
Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden
Zuständigkeit
Meldebehörde des aktuellen Wohnorts
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ausreichend vorhanden!
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Parkplatz: Ausreichend vorhanden!
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Postanschrift
Dorfstraße 6
17495 Züssow
Öffnungszeiten
Montag kein Sprechtag Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW Liebe Bürgerinnen und Bürger, um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundlicheTerminvergabe eingeführt. Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mauritz (Bürgerbüro Ziethen) (Sachbearbeiter/in)
Frau Zeising (Bürgerbüro Züssow) (Sachbearbeiter/in)
Frau Schmidt (Bürgerbüro Gützkow) (Sachbearbeiter/in)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Formulare
- Formulare: keine
(Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)
- Onlineverfahren möglich: nein (siehe auch unter „Hinweise")
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
- Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:
- Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen.
- Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
- Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
- Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
- Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
- keine (die einfache Meldebescheinigung wird meist direkt bei Antragstellung ausgestellt)
Kosten
- 5 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18.11.2020