Meldebescheinigung Erteilung

    Einfache Meldebescheinigung beantragen

    Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
    Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    1. Familienname,
    2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    3. Doktorgrad,
    4. Geburtsdatum,
    5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

    Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    Amt Am Stettiner Haff

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Str. 1

    17367 Eggesin

    -Der Amtsvorsteher- Hauptsitz

    Hausanschrift

    Goethestr. 12

    17373 Ueckermünde

    Außenstelle Ueckermünde

    Öffnungszeiten

    Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle) Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle) Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039779 264-0(Hauptsitz)

    Telefon Festnetz: 039771 203-28(Außenstelle Ueckermünde)

    Fax: 039779 26442(Hauptsitz)

    Fax: 039771 203-16(Außenstelle Ueckermünde)

    E-Mail: amt-am-stettiner-haff@t-online.de(Hauptsitz)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • gegebenenfalls Vollmacht.

    Formulare

    • Formulare: keine 

    (Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)

    • Onlineverfahren möglich: nein (siehe auch unter „Hinweise")
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
    • Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:

    • Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen. 
    • Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
    • Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
    • Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
    • Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
    • Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    • keine (die einfache Meldebescheinigung wird meist direkt bei Antragstellung ausgestellt)

    Kosten

    • 5 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)