• Poppendorf (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Meldebescheinigung Erteilung

Einfache Meldebescheinigung beantragen

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

Zuständigkeit

Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

Adresse

Hausanschrift

Moorweg 5

18184 Broderstorf

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag:08:00 - 12:00 Uhr Dientstag:13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr Freitag: Geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag:08:00 - 12:00 Uhr Dientstag:13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr Freitag: Geschlossen

Kontaktperson

Bankverbindung

Amt Carbäk

Empfänger: Amt Carbäk

IBAN: DE47 1305 0000 0201 0920 50

BIC: NOLADE21ROS

Bankinstitut: OstseeSparkasse Rostock

Amt Carbäk

Empfänger: Amt Carbäk

IBAN: DE24 1406 1308 0006 8259 15

BIC: GENODEF1GUE

Bankinstitut: VR Bank Mecklenburg eG

Version

Technisch erstellt am 15.12.2014

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Formulare

  • Formulare: keine 

(Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)

  • Onlineverfahren möglich: nein (siehe auch unter „Hinweise")
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

  • Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
  • Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:

  • Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen. 
  • Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
  • Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
  • Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
  • Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.

Fristen

  • keine

Bearbeitungsdauer

  • keine (die einfache Meldebescheinigung wird meist direkt bei Antragstellung ausgestellt)

Kosten

  • 5 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18.11.2020

Version

Technisch erstellt am 16.09.2021

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021