Rückkehrförderung für Ausländer Informationserteilung

    Förderung der Freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in ein anderes Land über das REAG/GARP Programm beantragen

    Beschreibung

    Besitzen Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft und denken Sie darüber nach, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren? 

    Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen und die Rückkehr in Ihr Herkunftsland nicht finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
    Sie können sich zum Thema freiwillige Rückkehr kostenlos beraten lassen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren und verpflichtet Sie zu nichts. So können Sie gut informiert und sicher die beste Entscheidung fällen.
    Sie können sich sowohl persönlich bei einer Beratungsstelle als auch online beraten lassen. 

    • Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter dem unten aufgeführten Link. Dabei ist stets die Anwesenheit eines Dolmetschers vorgesehen.
    • Sie können sich auch online beraten lassen. So ist auch eine Beratung direkt in Ihrer Muttersprache möglich. Wählen Sie auf der unten aufgeführten Seite Ihr Herkunftsland aus, um Kontaktinformationen für die Onlineberatung zu bekommen.

    Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, in Ihr Heimatland zurückzukehren, hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater/Ihre persönliche Beraterin gerne bei der Organisation und Planung Ihrer Rückreise. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie weitere Geld- und Sachleistungen erhalten (Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten, Starthilfen). In einigen Herkunftsländern gibt es außerdem Reintegrationsprojekte, die Sie abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen vor Ort beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützen. Informationen dazu bekommen Sie während der Beratung und auch unter dem unten aufgeführten Link.

    zuständige Stelle

    Jede unter nachfolgend gelistete Stelle. Beachten Sie, dass einige Stellen nur Beratung anbieten, während andere Stellen nur eine Antragstellung anbieten.

    Ansprechpartner

    Amt Schönberger Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    23923 Schönberg

    Kontakt

    Fax: 038828 330-175

    Telefon Festnetz: 038828 3300

    E-Mail: info@schoenberger-land.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Beratungsstelle zur Freiwilligen Rückkehr ins Heimatland oder Weiterwanderung in ein anderes Land

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erstberatung sind keine Unterlagen erforderlich. Welche Unterlagen im Verlauf der Beratung erforderlich sein werden, erfahren Sie bei Ihrem Beratungstermin.

    Voraussetzungen

    Für die Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Die Beratung ist z.B. auch dann möglich, wenn Sie noch gar keinen Asylantrag gestellt haben.
    Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist einer der folgenden Punkte:

    • Sie befinden sich im Asylverfahren.
    • Der Asylantrag wurde abgelehnt und Sie sind ausreisepflichtig.
    • Sie sind asylberechtigt oder besitzen eine Duldung.

    Ihnen wurde der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung der Freiwilligen Rückkehr.

    Verfahrensablauf

    Zuerst erfolgt die unverbindliche Beratung. Wenn Sie sich dazu entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, folgt die Antragstellung. Wird über den Antrag positiv entschieden, organisieren Sie zusammen mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin die Rückreise und Ankunft in Ihr Heimatland. Nach Ihrer Ankunft bekommen Sie abhängig vom Land und von Ihren persönlichen Bedürfnissen weitere Unterstützung. 

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de