Förderung der Freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in ein anderes Land über das REAG/GARP Programm beantragen
Beschreibung
Besitzen Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft und denken Sie darüber nach, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren?
Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen und die Rückkehr in Ihr Herkunftsland nicht finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Sie können sich zum Thema freiwillige Rückkehr kostenlos beraten lassen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren und verpflichtet Sie zu nichts. So können Sie gut informiert und sicher die beste Entscheidung fällen.
Sie können sich sowohl persönlich bei einer Beratungsstelle als auch online beraten lassen.
- Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter dem unten aufgeführten Link. Dabei ist stets die Anwesenheit eines Dolmetschers vorgesehen.
- Sie können sich auch online beraten lassen. So ist auch eine Beratung direkt in Ihrer Muttersprache möglich. Wählen Sie auf der unten aufgeführten Seite Ihr Herkunftsland aus, um Kontaktinformationen für die Onlineberatung zu bekommen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, in Ihr Heimatland zurückzukehren, hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater/Ihre persönliche Beraterin gerne bei der Organisation und Planung Ihrer Rückreise. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie weitere Geld- und Sachleistungen erhalten (Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten, Starthilfen). In einigen Herkunftsländern gibt es außerdem Reintegrationsprojekte, die Sie abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen vor Ort beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützen. Informationen dazu bekommen Sie während der Beratung und auch unter dem unten aufgeführten Link.
zuständige Stelle
Jede unter nachfolgend gelistete Stelle. Beachten Sie, dass einige Stellen nur Beratung anbieten, während andere Stellen nur eine Antragstellung anbieten.
Ansprechpartner
01 Haupt- und Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Bankverbindung
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Wohnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Bankverbindung
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
erforderliche Unterlagen
Zur Erstberatung sind keine Unterlagen erforderlich. Welche Unterlagen im Verlauf der Beratung erforderlich sein werden, erfahren Sie bei Ihrem Beratungstermin.
Voraussetzungen
Für die Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Die Beratung ist z.B. auch dann möglich, wenn Sie noch gar keinen Asylantrag gestellt haben.
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist einer der folgenden Punkte:
- Sie befinden sich im Asylverfahren.
- Der Asylantrag wurde abgelehnt und Sie sind ausreisepflichtig.
- Sie sind asylberechtigt oder besitzen eine Duldung.
Ihnen wurde der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt.
Rechtsgrundlage(n)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung der Freiwilligen Rückkehr.
Verfahrensablauf
Zuerst erfolgt die unverbindliche Beratung. Wenn Sie sich dazu entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, folgt die Antragstellung. Wird über den Antrag positiv entschieden, organisieren Sie zusammen mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin die Rückreise und Ankunft in Ihr Heimatland. Nach Ihrer Ankunft bekommen Sie abhängig vom Land und von Ihren persönlichen Bedürfnissen weitere Unterstützung.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2021