Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge der bemannten Luftfahrt beantragen
Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.
Beschreibung
Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.
zuständige Stelle
Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat Luftverkehr und Infrastruktursicherheit
J.-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Torsten Butzin (Referatsleitung)
Hausanschrift
E-Mail: t.butzin@wm.mv-regierung.de
Formulare
Voraussetzungen
- Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer oder der Organisation, die die Flächen verwaltet, mit deren Kontaktdaten
- Zustimmung, Erklärung der Unbedenklichkeit der Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) mit deren Kontaktdaten
- Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde mit deren Kontaktdaten, wenn die Fläche in oder nahe an einem Naturschutzgebiet liegt
- Graphische Darstellung (Kartenauszug mit Markierungen) des Geländes, wenn es sich nicht um einen nach § 6 LuftVG genehmigten Flugplatz handelt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Fristen
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.
Kosten
Gebührenrahmen: EUR 30,00 - EUR 500,00
Die Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2022