Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung Erteilung

    Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge der bemannten Luftfahrt beantragen

    Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.

    Beschreibung

    Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.

    zuständige Stelle

    Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das
     
    Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
    Referat Luftverkehr und Infrastruktursicherheit
    J.-Stelling-Str. 14
    19053 Schwerin

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Stelling-Straße 14

    19053 Schwerin

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Zauber, Carola)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer oder der Organisation, die die Flächen verwaltet, mit deren Kontaktdaten
    • Zustimmung, Erklärung der Unbedenklichkeit der Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) mit deren Kontaktdaten
    • Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde mit deren Kontaktdaten, wenn die Fläche in oder nahe an einem Naturschutzgebiet liegt
    • Graphische Darstellung (Kartenauszug mit Markierungen) des Geländes, wenn es sich nicht um einen nach § 6 LuftVG genehmigten Flugplatz handelt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Fristen

    Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.

    Kosten

    Gebührenrahmen: EUR 30,00 - EUR 500,00
    Die Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2021 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 01.07.2023 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)