Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

    Beschreibung

    Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

    • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

    Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II geleistet.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist das Versorgungsamt Schwerin. Dort werden Anträge und Verfahren zentral für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Jarmen-Tutow (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V am 09.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Beschädigte, Pflegezulage, Sterbemonat, Kriegsopfer, Bestattung, Sterbegeld, Versorgungsbezüge, Einkommensminderungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de