Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jede Person, die einen Hund halten möchte ist verpflichtet, ihren Hund in ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden.

    Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer. Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Steuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Sie treffen diese Regelungen in ihren Hundesteuersatzungen.

    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzende Regelungen gelten. Sie müssen dafür einen separaten Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde stellen.

    zuständige Stelle

    Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Eixen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 06.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de