Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
zuständige Stelle
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Zuständigkeit
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Amt Am Peenestrom
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE60 1203 0000 0000 3207 05
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Neubrandenburg
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE67 1506 1638 0007 5221 50
BIC: GENODEF1ANK
Bankinstitut: Volksbank Vorpommern eG
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE19 1307 0000 0280 0423 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank Wolgast
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE93 1505 0500 0371 0030 32
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 06.10.2022