Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fällen:

    • Ihr Hund ist entlaufen,
    • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.

    zuständige Stelle

    Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Ueckermünde Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 3

    17373 Ueckermünde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahn
      Linie:
      • Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 039771 28499

    Telefon Festnetz: 039771 2840

    E-Mail: rathaus@ueckermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Meldebestätigung (aktuell)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 06.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de