Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
zuständige Stelle
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Zuständigkeit
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
32.5.0 Allgemeine Ordnungsaufgaben
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Anmeldung zur Fischereischeinprüfung Antrag auf Zuwendung für Kastration bzw. Sterilisation Fischereischein auf Lebenszeit Fischereischein befristet Informationsblatt Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Öffentliche Bekanntmachung zum Umgang mit Fundtieren
Adresse
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4343(Bestattungswesen, Fischereiwesen, Drohnenflugerlaubnisse, Gefahrenabwehr)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4344(Fundbüro, Fundtiere, Haltung gefährlicher Hunde, Leinenpflicht, Gefahrenabwehr)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4347(Obdachlosenangelegenheiten, Gefahrenabwehr)
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4370(Abteilungsleitung)
Fax: +49 3834 8536-4103
E-Mail: allgemeine.ordnung@greifswald.de
erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Rechtsgrundlage(n)
Dokumente
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Hundehaltung Abmeldung
Eingehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 06.10.2022