Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fällen:

    • Ihr Hund ist entlaufen,
    • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.

    zuständige Stelle

    Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Neukloster und Amt Neukloster-Warin

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 27

    23992 Neukloster

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038422 440-0

    Fax: 038422 44026

    E-Mail: info@neukloster.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Meldebestätigung (aktuell)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 06.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de