Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
zuständige Stelle
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Zuständigkeit
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Amt Nord-Rügen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag      09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 17.30 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 16.00 Uhr Ausnahmeregelung: Nach vorheriger Terminabsprache besteht für alle Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Fachabteilung auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu konsultieren.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Rechtsgrundlage(n)
Dokumente
Eingehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Hundehaltung Abmeldung
Eingehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 06.10.2022