Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fällen:

    • Ihr Hund ist entlaufen,
    • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.

    zuständige Stelle

    Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

    Zuständigkeit

    Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Schwerin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Meldebestätigung (aktuell)

    Rechtsgrundlage(n)

    Dokumente

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Hundehaltung Abmeldung

    Eingehend

    Meldebestätigung (aktuell)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 06.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2021 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 14.04.2023 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)