Anlagen zur Feuerbestattung: Inbetriebnahme anzeigen

    Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

    Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.

    zuständige Stelle

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Ansprechpartner

    Abteilung Abt.5

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleicherufer 13

    19053 Schwerin

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage

    Voraussetzungen

    Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
    • Diese prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 07.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Stichwörter

    Beerdigung, Umwelteinwirkungen, Luftverunreinigung, Einäscherung, Emissionsüberwachung, Luftschadstoffe, Luftverschmutzung, Umweltschutz, Leichenverbrennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021