Juristischer Vorbereitungsdienst für Personen aus EU/EWR/Schweiz Zulassung

    Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

    Beschreibung

    Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

    zuständige Stelle

    Landesjustizprüfungsamt (LJPA)

    Ansprechpartner

    Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstraße 19-21

    19055 Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr Abschlusszeugnis,
    • Ihre Diplome,
    • Prüfungszeugnisse,
    • sonstige Befähigungsnachweise,
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

    Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

    Formulare

    Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

    Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

    Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

    Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

    Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

    Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

    Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

    Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.

    Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 06.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Gleichwertigkeitsprüfung von juristischen Abschlüssen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de