Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung

    Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung

    Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

    • diagnostischen Maßnahmen,
    • konservierender, chirurgischer und kiefernorthopädischer Behandlung,
    • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
    • sonstigen Behandlungsmaßnahmen
    • der Verordnung von Arzneimitteln.

    Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.03.2021 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
    • Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

    Bearbeitungsdauer

    Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.

    Kosten

    Leistungen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung übersteigen, sind vom Versicherten zu bezahlen.

    Für Bezieher geringer Einkommen greift eine Härtefallregelung bei Zahnersatz. Dabei ist eine Kostenerstattung bis zu 100 Prozent möglich.

    • Anspruch haben
      • Menschen mit geringem Einkommen
      • Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter.
      • Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge trägt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 02.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2021 (von: Schönfeldt, Kati)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Zahnärztliche Behandlung, Krankenkassenleistung, Kassenleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)