Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Ermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Überwachungen beruflich exponierter Personen nach Strahlenschutzverordnung beantragen

    Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung. 

    Beschreibung

    Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

    • die Approbation vorliegen

    und

    • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
    • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

    Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

    zuständige Stelle

    LAGuS

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59000

    E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

    Internet

    Stichwörter

    LAGuS

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Approbationsurkunde
    • Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den "Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte"
    • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

    Formulare

    Voraussetzungen

    Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

    • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
    • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den "Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte" und
    • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition

    nachweist.

    Die Fachkunde besteht aus

    • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
    • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
    • mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

    Weitere Informationen

    Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.  

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 09.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Arbeitsmedizin, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Strahlenschutz, Arbeitsschutz, Ermächtigung, ärztliche Überwachung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de