Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurparkstraße 4

    17419 Heringsdorf

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038378 250-0

    Fax: 038378 250-38

    E-Mail: sekretariat@ahlbeck.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Dokumente

    Eingehend

    Vollmacht

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2021 (von: Zauber, Carola)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis, Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)