Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Beschreibung
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)
Ansprechpartner
01 Haupt- und Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Dauerauftrag, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Lastschriftverfahren
Bankverbindung
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Gemeinde Süderholz
Empfänger: Gemeinde Süderholz
IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Bankverbindung
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Wohnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen
Bankverbindung
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz
IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Dokumente
Eingehend
Vollmacht
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.06.2021
Stichwörter
Anwohnerparkausweis, Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte