Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)

    Ansprechpartner

    Bußgeldangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 33

    18546 Sassnitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: an beiden Häusern vorhanden
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: Termine nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038392 680

    Fax: 038392 22363

    E-Mail: info@sassnitz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Bewohnerparken, Anwohnerparkausweis, Parkkarte, Anwohnerparken

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de