Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)

    Ansprechpartner

    Ordnung / Sicherheit / Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 30

    17094 Burg Stargard

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
      Anzahl: 36  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnanbindung
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnanbindung Berlin-Stralsund

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:00 Uhr Hinweis: Gerne auch nach Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +049 39603 2530

    Fax: +049 39603 25342

    E-Mail: amt@stargarder-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Stargarder Land

    Empfänger: Amt Stargarder Land

    IBAN: DE48 1505 1732 0030 0140 82

    BIC: NOLADE21MST

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Anwohnerparkausweis, Bewohnerparken, Parkkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English