Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Beschreibung

    Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)

    Ansprechpartner

    Abteilung Verkehrsbehördliche Aufgaben - Sachgebiet Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen und Parken - Bewohnerparkausweis

    Adresse

    Hausanschrift

    Charles-Darwin-Ring 6

    18059 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie: Den Bewohnerparkausweis können Sie ausschließlich wie unter dem Punkt "Verfahrensablauf" beschrieben, beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit mindestens 21 Tage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-6601

    E-Mail: tiefbauamt@rostock.de

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Bewohnerparkausweis
    • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 23.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis, Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de