Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung

    Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

    Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehrs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr, zum Beispiel durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Ring 2

    19061 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

    E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formeller Antrag:

    • Name sowie Wohn- und Betriebssitz,
    • bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort,
    • Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
    • Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge.

    Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 13 PBefG:

    • Führungszeugnis,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung,
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis.

    Voraussetzungen

    Antragstellende müssen

    • persönlich zuverlässig
    • finanziell leistungsfähig und
    • fachlich geeignet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen,
    • Antragsprüfung,
    • Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc.
    • Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

    Fristen

    Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.

    Kosten

    Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

    Grundlage der Gebührenberechnung:

    • Anzahl der Fahrzeuge
    • der Laufzeit der Genehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de