Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprenG wollen, benötigen Sie die entsprechende Fachkunde. Diese wird i.d.R. in einem staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Um zu diesem Lehrgang zugelassen zu werden, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

    Beschreibung

    Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen.

    Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie auf Antrag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind in Mecklenburg-Vorpommern die Ordnungsämter (Waffen- und Sprengstoffbehörde) der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten - Untere Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Charles-Darwin-Ring 6

    18059 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Haus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Charles-Darwin-Ring
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-3397

    Fax: +49 381 381-3280

    E-Mail: waffen@rostock.de

    Stichwörter

    kleiner Waffenschein, Munition, Schießen, Waffen, Waffenschein

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis / Reisepass
    • Lehrgangsbescheinigung

    Voraussetzungen

    • persönliche Eignung
    • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
    • Zuverlässigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang zu stellen.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG.

    Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 15.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de