Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

    Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß 1. Sprengstoffverordnung beantragen

    Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen?

    Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV).

    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für den gewerblichen Bereich vorgesehen.

    Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person.

    Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 503 - Neubrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustrelitzer Straße 120

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59972

    E-Mail: arbeitsschutz.neubrandenburg@lagus.mv-regierung.de

    Kontaktperson

    • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
      Hausanschrift

      Friedrich-Engels-Platz 5-8

      18055 Rostock

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Das Antragsformular finden Sie in dem Internetauftritt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter Formulare/Anträge.

    Voraussetzungen

    1. Vollendung des 21. Lebensjahres
    2. die erforderliche sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit
    3. persönliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung wird die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers geprüft. Werden die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird dem Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 8 Wochen

    Kosten

    Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig: EUR 40,00 - 150,00.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann versagt werden, wenn die/der Antragsteller/in nicht Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz ist, oder ihren/seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes gehabt hat (§ 38 der 1. SprengV). Eine Ausnahmeregelung besteht für Ausländer, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (EG) sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de