Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen Messung kontinuierlich

    Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen Messung kontinuierlich

    Die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie jährlich den zuständigen Behörden zur Prüfung vorlegen.

    Beschreibung

    Als Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen und bestimmte Betriebsparameter durch kontinuierliche Messungen fortlaufend zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr  ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres zur Überprüfung vorzulegen.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden sind die immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden der Länder.

    Ansprechpartner

    Abteilung Immissionsschutz, Umweltplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Holbeinplatz 14

    18069 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: in der Nähe
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle "Holbeinplatz"
      Linien:
      • S-Bahn: Haltestelle Holbeinplatz
      • Bus: Haltestelle "Holbeinplatz"
      • Straßenbahn: Haltestelle Holbeinplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Hinweis: oder nach vorheriger Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-7335

    Fax: +49 381 381-7373

    E-Mail: immissionsschutz@rostock.de

    Stichwörter

    Fernwärme, Heizung, Immission, Immissionsschutz, Lärm, Wärme, Wärmeversorgung

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Messbericht über kontinuierliche Messungen;
    • zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen

    Formulare

    Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU "Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen" und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.

    Die Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen für kontinuierliche Messungen müssen inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 3950 Blatt 2 entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 17. BImSchV.

    Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal "EMBE-Online" erfolgen.

    Fristen

    Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    Emissionsmessung, Abfälle, Luftschadstoffe, Verbrennung, Emissionsmessbericht, Mitverbrennung, 17. BImSchV, Emissionen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de