Betriebserlaubnis einer öffentlichen Apotheke beantragen
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Beschreibung
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 300 - Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-59900
Internet
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
Fristen
Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Bearbeitungsdauer
8 Wochen
8 Wochen
Kosten
Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis
- zum Betrieb einer Apotheke EUR 600,00 - 2.000
- zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken: EUR 700,00 - 3.500
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 09.06.2021
Stichwörter
Apotheke eröffnen, Neueröffnung Apotheke, Apotheke übernehmen, Apothekenbetriebserlaubnis, Übernahme Apotheke, Antrag auf Betriebserlaubnis, Arzneimittel