• Sassnitz (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Beschreibung

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

zuständige Stelle

Die zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz können Sie bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer erfragen.

Zuständigkeit

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Ansprechpartner

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 300 - Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle

Adresse

Hausanschrift

Graf-Yorck-Str. 10

19061 Schwerin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 385 588-59900

E-Mail: poststelle.amuest@lagus.mv-regierung.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.03.2017

Technisch geändert am 09.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Fristen

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Kosten

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

Version

Technisch erstellt am 26.05.2021

Technisch geändert am 27.01.2025

Stichwörter

Apotheke eröffnen, Neueröffnung Apotheke, Antrag auf Betriebserlaubnis, Apotheke übernehmen, Übernahme Apotheke, Apothekenbetriebserlaubnis, Arzneimittel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021